Buchungsbedingungen

Der in unserem konkreten Angebot und der Buchungsbestätigung angegebene Gesamtpreis gilt für das jeweils benannte Haus, den angegebenen Zeitraum und die angegebene maximale Personenzahl. In dem Gesamtpreis sind …

  • die "Urlaubersteuer" (impuesto sobre estancias turísticas) auf Mallorca
  • deutsche Hausbetreuung vor Ort (spricht auch Englisch und Spanisch)
  • Garten- und Poolpflege
  • Strom-, Wasser- und Gasverbrauch
  • Internetzugang – auch per WLAN
  • Übergabereinigung, Bettwäsche und Handtücher

… enthalten.

Zwischenreinigung & Wechsel der Bettwäsche sowie Handtücher während des Aufenthalts sind optional nach Vereinbarung.

Das Mietobjekt darf nur mit der angemeldeten Zahl von Personen belegt werden. Zusätzliche Personen können abgewiesen oder gesondert in Rechnung gestellt werden.

Das gebuchte Haus ist am Anreisetag ab ca. 15.00 Uhr bezugsfertig. Sollten Sie früher eintreffen, treffen Sie bitte vorab eine Vereinbarung mit uns. Am Abreisetag bitten wir darum, das Haus bis spätestens 10.00 Uhr (vormittags) besenrein zu verlassen.

Bei Buchung/Reservierung ist eine Anzahlung von 30% des Gesamtmietpreises zu leisten. Der Restbetrag ist spätestens 8 Wochen vor dem geplanten Anreisetag zu zahlen (maßgebend ist der Zahlungseingang bei uns). Erfolgt dies nicht, sind wir berechtigt, Ihre Buchung zu stornieren und das Haus anderweitig zu vermieten. Sie sind jederzeit vor Reisebeginn zum Rücktritt berechtigt. Maßgebend für die Höhe der anfallenden Rücktrittsgebühren ist der Zugang Ihrer Rücktrittserklärung bei uns. Bei einem Rücktritt gelten folgende Rücktrittsgebühren:

  • bei einem Rücktritt bis 43 Tage vor Mietbeginn 30% der Mietsumme (Anzahlung),
  • bei einem Rücktritt ab 42 Tage bis 29 Tage vor Mietbeginn 50% der Mietsumme,
  • bei einem Rücktritt ab 28 Tage bis 2 Tage vor Mietbeginn 80% der Mietsumme und
  • bei später erklärtem Rücktritt und bei Nichtinanspruchnahme der vertraglich vereinbarten Leistungen die gesamte Mietsumme.

Die genannten Stornoregeln/Rücktrittsgebühren gelten auch im Kontext von „COVID19“. Sollte allerdings die Einreise auf die Insel Mallorca zum Anreisetag nicht möglich sein, weil die Einreise durch eine ausdrückliche Anweisung eines staatlichen Organs untersagt wurde, werden wir die bis dahin für den Aufenthalt geleisteten Zahlungen vollständig erstatten.

Abweichend von diesen pauschalierten Rücktrittsgebühren bleibt Ihnen natürlich das Recht des Nachweises eines geringeren Schadens unbenommen. Sofern Sie einen geeigneten Ersatzmieter stellen oder eine Weitervermietung durch uns zu gleichen Konditionen möglich ist, entfallen die Rücktrittskosten für den Zeitraum der Weitervermietung. Ist die Weitervermietung nur mit Preisnachlässen möglich, haben Sie uns den Differenzbetrag bis zur Höhe des vereinbarten Mietzinses zu erstatten. Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer entsprechenden Versicherung die keine Ausschlüsse im Kontext „COVID19“ enthält (Reiserücktrittsversicherung / Reiseschutzbrief).

Bei der Schlüsselübergabe ist eine Kaution in Höhe von 500 €uro in bar zu leisten. Die Kaution dient zur Absicherung von etwaigen Schäden am Mietobjekt, Verlust eines oder mehrerer Schlüssel des Mietobjekts und der Deckung der Verbrauchskosten der Klimaanlage(n), des Whirpools, der Sauna und der Poolheizung. Der Stromverbrauch wird jeweils über einen separaten Stromzähler ermittelt. Bei Ihrer Ankunft werden die gesonderten Zähler zusammen mit Ihnen abgelesen, ebenso bei Ihrer Abreise. Die sich daraus ergebende Differenz in kWh entspricht dem Stromverbrauch. Dieser wird mit dem jeweils aktuellen Preis (für 2023 0,50 €uro/kWh incl. aller Steuern) berechnet und ergibt somit die Gesamtkosten, die von der geleisteten Kaution abgezogen werden. Kosten für die Beseitigung von Schäden am Mietobjekt, Nachfertigung von Schlüsseln, Austausch von Schlössern etc. werden ebenfalls von der Kaution abgezogen. Der verbleibende Restbetrag, wird Ihnen in bar zurückerstattet. Werden die Gesamtkosten nicht durch die Kaution gedeckt, so erfolgt der Ausgleich der Differenz von Ihnen in bar vor Ihrer Abreise. 

Haftungsausschluss

Die Beschreibung des Mietobjektes wurde nach bestem Wissen erstellt, für eventuelle Abweichungen übernehmen wir keine Haftung. Eine bestimmte Beschaffenheit des Objektes, Lage, Nutzungsmöglichkeit, wird von uns nicht zugesichert. Für eine Beeinflussung der Mietobjekte durch höhere Gewalt, wie z.B. Streik, Krieg, landesübliche Strom- und Wasserausfälle oder Unwetterlagen wird nicht gehaftet. Ist die Nutzung des Mietobjekts aufgrund höherer Gewalt nicht möglich und kein Ersatzobjekt vermittelbar, so wird die Haftung auf maximal die Höhe der bereits geleisteten Zahlungen des Kunden beschränkt. Ebenfalls hafteten wir nicht für eine ständige Bereitschaft von Installationen wie Heizung, Pool etc., sowie für Lärmbelästigung durch evtl. Bautätigkeiten auf Nachbargrundstücken. Die Nutzung der Ferienimmobilie einschließlich aller dazugehörigen Außenanlagen erfolgt auf eigene Verantwortung. Wir übernehmen keine Haftung bei Unfällen, es sei denn, diese wurden durch uns vorsätzlich verursacht. Der Kunde ist für seine mitgebrachten Sach- und Wertgegenstände sowie Bargeld selbst verantwortlich, wir übernehmen keine Haftung bei Einbruchdiebstählen. Der Mieter haftet persönlich für die von ihm oder seinen Mitbewohner oder Besuchern verursachten Schäden am Mietobjekt. Schäden sind der örtlichen Verwaltung unverzüglich zu melden. Es können keine Ersatzansprüche gegen den Vermieter geltend gemacht werden, es sei denn, diese wurden durch den Vermieter vorsätzlich verursacht. Die Geltendmachung eines Schadensersatzes wegen vergeblich aufgewendeter Urlaubszeit und sonstiger indirekter Vermögensschäden ist ausgeschlossen.

Die Mietobjekte sind überwiegend von Gärten und Naturanlagen umgeben. Der Mieter muss mit Ameisen, Mücken, Käfern etc. rechnen. Dies stellt keinen Mangel dar. Es können daraus keine Ersatzansprüche geltend gemacht werden.

Während der Mietdauer hat der Mieter die Verkehrssicherungspflicht des gesamten Objektes, einschließlich der Außenanlagen, Swimmingpool, Garage und Bürgersteig wahrzunehmen.

Gestattung zur Nutzung eines Internetzugangs

Der Vermieter unterhält in seinem Ferienobjekt einen Internetzugang - auch über WLAN. Er gestattet dem Mieter für die Dauer seines Aufenthaltes im Ferienobjekt eine Benutzung des Zugangs zum Internet. Der Mieter hat nicht das Recht, Dritten die Nutzung zu gestatten. Die angemeldeten Mitreisenden sind nicht Dritte im Sinne dieser Buchungsbedingungen; wenn nachfolgend von „Mieter“ gesprochen wird, sind damit automatisch die Mitreisenden sinngemäß eingeschlossen. Ist nachfolgend von „Internet“ die Rede, so ist damit synonym der Internetzugang des jeweiligen Ferienobjektes gemeint.

Der Vermieter gewährleistet nicht die tatsächliche und jederzeitige Verfügbarkeit, Geeignetheit oder Zuverlässigkeit des Internetzuganges. Er ist jederzeit berechtigt, für den Betrieb ganz, teilweise oder zeitweise weitere Mitnutzer zuzulassen und den Zugang des Mieters ganz, teilweise oder zeitweise zu beschränken oder auszuschließen, insbesondere wenn der Anschluss rechtsmissbräuchlich genutzt wird oder wurde, soweit der Vermieter deswegen eine Inanspruchnahme fürchten muss und dieses nicht mit üblichen und zumutbaren Aufwand in angemessener Zeit verhindern kann. Der Vermieter behält sich insbesondere vor, nach billigem Ermessen und jederzeit den Zugang auf bestimmte Seiten oder Dienste über zu sperren (z.B. gewaltverherrlichende, pornographische oder kostenpflichtige Seiten).

Die Nutzung des WLAN erfolgt mittels Zugangssicherung. Die Zugangsdaten (Login und Passwort) dürfen in keinem Fall an Dritte weitergegeben werden. Will der Mieter Dritten den Zugang zum Internet gewähren, so ist dies von der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters und der mittels Unterschrift und vollständiger Identitätsangabe dokumentierter Akzeptanz der Regelungen der Nutzungsvereinbarung durch den Dritten zwingend abhängig. Der Mieter verpflichtet sich, seine Zugangsdaten geheim zu halten. Der Vermieter hat jederzeit das Recht, Zugangscodes zu ändern.

Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass nur der Zugang zum Internet ermöglicht wird. Virenschutz und Firewall stehen nicht zur Verfügung. Der hergestellte Datenverkehr erfolgt ggf. unverschlüsselt. Die Daten können daher möglicherweise von Dritten eingesehen werden. Der Vermieter weist ausdrücklich darauf hin, dass die Gefahr besteht, dass Schadsoftware (z.B. Viren, Trojaner, Würmer, etc.) bei der Nutzung des Internetanschlusses auf das Endgerät gelangen kann. Die Nutzung des Internetanschlusses erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Mieters. Für Schäden an digitalen Medien, Soft- und/oder Hardware des Mieters, die durch die Nutzung des Internetzuganges entstehen, übernimmt der Vermieter keine Haftung, es sei denn die Schäden wurden vom Vermieter und/ oder seinen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.

Für die über das Internet übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist der Mieter selbst verantwortlich. Besucht der Mieter kostenpflichtige Internetseiten oder geht er Verbindlichkeiten ein, sind die daraus resultierenden Kosten von ihm zu tragen. Er ist verpflichtet, bei Nutzung des Internets das geltende Recht einzuhalten. Er wird insbesondere:

  • das Internet weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Inhalten zu nutzen;
  • keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich vervielfältigen, verbreiten oder zugänglich machen; dies gilt insbesondere im Zusammenhang mit dem Einsatz von Filesharing-Programmen;
  • die geltenden Jugendschutzvorschriften beachten;
  • keine belästigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalte versenden oder verbreiten;
  • das WLAN nicht zur Versendung von Massen-Nachrichten (Spam) und/oder anderen Formen unzulässiger Werbung nutzen.

Der Mieter stellt den Vermieter des Ferienobjektes von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechts- und/oder vertragswidrigen Verwendung des Internets durch den Mieter und/oder auf einem Verstoß gegen die vorliegende Vereinbarung beruhen. Die Freistellung erstreckt sich auch auf für mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängende Kosten und Aufwendungen einschließlich Rechtsverfolgungs- und Rechtsabwehrkosten. Der Freistellungsanspruch entsteht mit der Inanspruchnahme des Vermieters durch einen Dritten. Erkennt der Mieter oder muss er erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung und/oder ein solcher Verstoß vorliegt oder droht, weist er den Vermieter des Ferienobjektes auf diesen Umstand unverzüglich hin.

Schlussbestimmungen

Der Vertrag und sämtliche aus dem Vertrag und der Ausführung der vertraglichen Leistungen bestehenden Rechte und Pflichten unterliegen spanischem Recht. Gerichtsstand ist Manacor.